Seit 2004 haben wir in Folge des Gesundheitssystem – Modernisierungsgesetzes einen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Der Patientenbeauftragte hat die Aufgabe, für die Wahrung von Belangen und Interessen der Patientinnen und Patienten in medizinischen Entscheidungsprozessen einzustehen. Es geht also um die Garantie der Patientenrechte und des Patientenschutzes. Als Einflussmöglichkeiten gilt die Mitbestimmung von Patientinnen und Patienten in Fragen ihrer eigenen medizinischen Behandlung als auch ihre Interessensvertretung auf der politischen Ebene. Zugleich soll den Patienten Beteiligungsrechte und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei den Entscheidungen im Gesundheitswesen eingeräumt werden. Dies ist bereits heute enorm schwierig und dürfte in Zukunft sogar problematisch werden.

Die vom Gesundheitsministerium herausgegebene Broschüre „Patientenrechte in Deutschland“ plädiert für eine echte Behandlungs- und Entscheidungspartnerschaft in der Arzt – Patienten – Beziehung. Ich möchte diese Aussage noch um den Begriff der Qualitätspartnerschaft erweitern. Denn die Qualität der ärztlichen Mühewaltung
hängt von der Mithilfe desjenigen ab, der sich ihm anvertraut.

Jeder Mensch ist (in unterschiedlicher Ausprägung) für seine Gesundheit mitverantwortlich. Durch gesunden Lebenswandel, meiden von Krankheitsrisiken, geeignete Vorbeuge- und Früherkennungsmaßnahmen kann er selbstverantwortlich Krankheiten verhindern, am Erfolg der Krankenbehandlung mitwirken und so seine Genesung beschleunigen.

Jede ärztliche Behandlung erfordert die Mitwirkung des Kranken. Dennoch bleibt der zwischen Arzt und Patient stillschweigend vereinbarte Behandlungsvertrag ein Dienstvertrag, so dass ein Behandlungserfolg trotz bestmöglicher Therapie nicht garantiert werden kann, so zu sagen: „Gewährleistung ausgeschlossen“. Dem persönlichen Gespräch zwischen Patient und Arzt (siehe: Sprechstunde, Sprechzimmer) kommt die entscheidende Bedeutung im Bewirken von Vertrauen und Respekt zu.

Nicht selten wird der Arzt in der Sprechstunde mit dem Problem konfrontiert, dass der Kranke andere Vorstellungen von Art und Umfang einer empfohlenen Diagnostik oder Behandlung hat als der Arzt. Letzterer wurde aber gerade wegen seiner Professionalität und Expertise vom Kranken freiwillig aufgesucht. In diesem Spannungsfeld hängt es stets davon ab, wie der Arzt ein notwendiges therapeutisches Gefälle mitverursachen kann, damit der Patient vom ärztlichen Raten und Walten profitiert. Das Sprechen und Handeln „auf Augenhöhe“ ist allerdings meist eine vom sich mündig fühlenden Patienten eingeforderte Utopie: Handeln, nicht Verhandeln.

Ethisch richtig und gesetzlich verbrieft hat der Patient das Recht, seine medizinische Behandlung selbst zu bestimmen, sofern er einen Arzt hierfür findet. Prinzipiell kann der Kranke selbst entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Dies betrifft auch eine medizinische Versorgung, die dringend ärztlich geboten erscheint. Auch von daher unterscheidet sich der Arztberuf von den anderen Professionen.