Monat: November 2012

Innen alt und außen schön … und umgekehrt

In der zivilisierten Welt werden jährlich viele Milliarden für den Erhalt oder die Wiederherstellung von äußerer Makellosigkeit ausgegeben.  Die Schönheit der Fassade wird dabei häufig als Spiegel des Inneren gesehen, also als Indiz für das innere Gute oder Funktionstüchtige. Dabei steht fest, dass ab einem bestimmten Lebensalter innen alles alt, mehr oder weniger verschlissen, all zu oft sogar marode ist. Denn keiner stirbt mit lauter jungen und gesunden Organen. Gottlob sieht man sie nicht, dafür sieht man das nach außen Gekehrte.

Für Menschen mit angekratztem Selbstwertgefühl gewinnen das Körperbild und das Erlebnis damit einen besonderen Stellenwert. Dies trifft für Frauen mehr zu als für Männer. Untersuchungen über den individuellen Grad der Zufriedenheit mit dem eigenen Körper zeigen, dass Frauen ihrem Köper weitaus mehr Beachtung, Pflege und allgemeine Akzeptanz entgegenbringen als Männer. Folglich können sie auch mit Störungen ihres Körperbildes schlechter umgehen als Männer, da letztere sich gern durch andere Merkmale wie Stärke oder Erfolg definieren.

Hinzu kommt der von der Industrie und den Medien geschürte Jugendwahn: schöner, glatter, schneller. In einer immer älter werdenden Welt gerät die Jugendlichkeit auf fast allen Gebieten zum Maß aller Dinge. Jugend ist gut, Alter ist schlecht. Und wenn es mit Bedürftigkeit und Abhängigkeit verbunden ist, so wird das Alter sogar als skandalös empfunden. Immerhin hat die Wirtschaft sich mittlerweile auf den Weg gemacht, in den Alten auch finanzkräftige Kunden zu sehen.

Aber Schönheit ist nicht gleich Jugend. Vielmehr tritt mit dem Alter an die Stelle von Jugend etwas völlig Neues, das sogar spannender sein kann. Die Weisheit, Älterwerden sei nichts für Feiglinge, spricht Bände. Wenn wir schon schlecht korrigierend in unser Inneres eingreifen können, so tun wir es wenigstens am Äußeren. Hauptbrennpunkt im wahrsten Sinne des Wortes ist die Haut. Sie ist der unumstößliche Beweis unseres Alterns: Falten, Pigmentflecken und Hautgewächse sind meist durch äußere Faktoren  wie UV-Bestrahlung (mit spricht von Photoalterung) und schädliche Wirkung so genannter freier Radikale etwa durch Rauchen hervorgerufen.

Eine besondere Bedeutung für die Hautalterung haben die Sexualhormone, hier v. a. das Östrogen. Abnahme des Kollagengehaltes, Verlust der Elastizität und Straffheit, Pigmentverlust, Verringerung der Hautstärke und Faltenbildung sind typische Veränderungen, die auch vom Hormonstatus abhängen. Begegnen kann man diesen Veränderungen durch Schutz vor UV-Einstrahlung, vitaminreiche Ernährung, ausreichende Trinkmenge und Verzicht auf Zigaretten. Als Radikalfänger zur Neutralisierung schädlicher Umwelteinflüsse  eignen sich die Vitamine A, E und C.

Wer sich für seinen täglichen Spiegel noch schöner machen muss, kann  sich operativ korrigieren lassen. Hiermit verdienen  sich so genannte Schönheitschirurgen, also Vertreter der wunscherfüllenden Medizin, eine goldene Nase. Ob allerdings Prozeduren wie das Face- und Dekollette-Lifting, Laserbehandlungen oder Unterspritzen der Haut mit Muskelgiften (Botox) letztendlich das erzielen, was man sich vorstellt, ist mehr als fraglich.

Der weltberühmte italienische Auto-Designer Sergio Pininfarina hat einmal gesagt,  Schönheit sei bei einem Auto nicht so wichtig, eher komme es auf den Charakter an.

Umso mehr sollte dies für uns Menschen gelten.

Ist Gesundheit Privatsache?

Der Körper ist Privatsache. Im neuen Patientenrechtegesetzt von 2012 ist in allen Einzelheiten verbrieft, dass der Kranke über ziemlich alles selbst entscheiden kann, sofern er Ärzte als Akteure dafür findet. Ist damit Krankheit zu seiner rein privaten Angelegenheit geworden?

Mitnichten. Denn der Kranke ist eingebettet in ein soziales System, in dem die Gesellschaft Dienste zu seiner Genesung und zu seinem Wohlergehen vorhält. Soziologisch gesehen gibt es demnach mannigfaltige Wechselwirkungen zwischen der Gesundheit des Einzelnen und der Pflicht der Gemeinschaft.

Soziologie ist die Wissenschaft der Lebenszusammenhänge von Gesellschaften. Somit analysiert die Soziologie auch deren Gesundheitszustand und der Einflussgrößen. Dabei bedient sich die Bewertung auch des historischen Vergleichs. Die soziale Einbettung kranker Menschen, insbesondere dann, wenn hierdurch Arbeitsfähigkeit und Lebensunterhalt (Erwerbsfähigkeit) gefährdet sind, sowie die gesellschaftliche Stellung und Versorgung älterer und / oder pflegebedürftiger Menschen, macht Gesundheitsfürsorge zu einem Politikum. Dies gilt ebenfalls für die Prävention, in besonderem Maße aber für die Rehabilitation.

Soziologie untersucht die Zusammenhänge zwischen dem sogenannten Sozialstatus wie etwa Herkunft, Ausbildung, Arbeit, Wohnsituation und Altersversorgung und dem Gesundheitsverhalten und Krankheitsrisiko in verschiedenen Lebensphasen. Das Ergebnis ist nicht überraschend: Krankheit ist nicht nur primär ein ganz persönliches Problem, sondern tritt über die Frage nach dem „wer kommt dafür auf?“ aus der Nische der Privatsache heraus.

Der Kranke sollte es dem Arzt also nicht übel nehmen, wenn dieser die Verantwortung und sein Engagement in seinem Kranksein (Eigenverantwortung) bei Gelegenheit anmahnt.

All dieses eingedenk bleibt das Recht jedes Einzelnen auf Unvernunft als Teil seiner Freiheit.

 

Neues Patientenrechtegesetz 2013

„Ich schwöre bei Apollon dem Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia, daß ich nach meinem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Vereinbarung nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde. […] Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden“.

So forderte und sprach Hippokrates von Kos, der große griechischer Arzt und Ahnherr aller Ärzte etwa 400 vor Christus.

In der Genfer Deklaration des Weltärztebundes heißt es seit 1948 nach Christus in einer modernisierten Version eindeutig „Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.“

Mit der enomen Komplexität der modernen, vielschichtigen Medizin kommt es dennoch, wie eh und je, auch und gerade heute zu unerwünschten Behandlungsergebnissen,die zu vermeiden sich alle wünschten. Diese mögen am Arzt, am Krankenhaus, an der gegebenen anatomischen Situation, oder am Behandelten selbst liegen. Wo Ärzte und ihre Standesorganisationen vom Kunstfehler sprechen, bemühen vermeintlich Geschädigte schnell die Begriffe Schlamperei oder gar Pfusch.
Fahrlässigkeit ist weder entschuldbar und schon gar nicht zu verharmlosen, sondern strafbar.

Für Patienten war es bisher oftmals mühsam, einem Arzt oder einem Krankenhaus Behandlungsfehler nachzuweisen. Mit dem neuen Patientenrechtegesetz soll es für Patienten leichter werden, sich zu wehren.
Denn bisher musste, wer sich von seinem Arzt beschädigt fühlte, den oft mühsamen Gang durch die Paragrafen von Grundgesetz, Sozialgesetzbuch, Bürgerlichem Gesetzbuch, Reichsversicherungsordnung, Berufsrecht, eventuell sogar der Röntgenverordnung auf sich nehmen, um zu seinem Recht zu gelangen. Es folgte die langwierige Suche und Analyse der zum eigenen Schadensfall möglichst dazu passenden Gerichtsentscheidungen früherer Fälle. Daher war die Bündelung der Rechte in einem eigenen Patientenrechtegesetz 2012 überfällig.
Als Haupteffekt darf erwartet werden, dass Fehler im ärztlichen Verhalten künftig objektiver zu erkennen sind. Gleichzeitig ist möglichst das Vermeiden unerwünschter Diagnose- und Therapieeffekte zu erwarten.

Wie bisher war eines der kritischsten Themen die Beweislast. Danach bleibt die Frage, ob der Patient dem Arzt einen Behandlungsfehler beweisen muss, oder ob umgekehrt der Arzt beweisen muss, dass ihm ein solcher nicht unterlaufen ist. Diese generelle Beweislastumkehr führt in den USA seit Jahrzehnten zu einer stetig ausufernden Prozesslawine vor allem gegen operativ tätige Ärzte. Im Gegenzug resultiert dort seitens der Ärzte eine überaus defensiv praktizierte Medizin und eine erschreckend extensive Risikoabsicherung. Während hierzulande immer noch die Situation vorherrscht nach dem Motto des Patienten „Herr Doktor, Sie tun schon Ihr Bestes, Sie sind der Experte“, heißt es in den USA vom Arzt „Ja, ich operiere Sie, aber nur, wenn Sie selbst alle Risiken übernehmen“.

In Deutschland liegt die Beweisumkehr beim Arzt bisher bei „groben“ Behandlungsfehlern, etwa bei der Operation eines falschseitigen Kniegelenks, Zurücklassen von Operationsinstrumenten im Bauchraum oder ähnlich klaren Fehlern.

In der Aufarbeitung der Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten ist die PatientInnenstellen Broschüre Nr.1 (Neuauflage 2009) der BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen BAGP (www.bagp.de) hilfreich.

Copyright © 2023 Blog @ Lebenswandel.com